Beschwerden

  1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für Sach- und Rechtsmängel der verkauften Ware unter den in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere in Art. Artikel 556 und Artikel 556 gelten mutatis mutan 5561 – 5563 k.c.
  2. Wenn die über den Laden verkaufte Ware Mängel aufweist, hat der Käufer das Recht, eine Beschwerde beim Verkäufer einzureichen. Die Reklamationen sind nicht für Mängel, die aus einer unsachgemäßen Verwendung der Ware durch den Käufer resultieren.
  3. Der Käufer kann eine Reklamation einreichen:
    a) Beim Ausfüllen des Beschwerdeformulars müssen Sie alle Angaben zum fehlerhaften Produkt machen (alle Felder des Formulars ausfüllen),
    b) persönlich bei der Firma des Verkäufers unter: ul. 11 November 99, 32-440
    c) per Post an die Postanschrift des Verkäufers: ul. 11 November 99, 32-440
  4. Die Reklamation sollte Folgendes enthalten: die Angaben des Käufers (Name, Nachname, Anschrift, die den Kontakt mit dem Käufer ermöglicht), eine Angabe der beworbenen Ware und das Datum des Eingangs sowie eine Beschreibung der erhobenen Einwände. Wenn die in der Beschwerde angegebenen Daten unzureichend sind oder vom Verkäufer ergänzt werden müssen, wird er den Käufer bitten, die Beschwerde in dem angegebenen Umfang abzuschließen. Das Anfügen einer Kopie einer Quittung oder Rechnung an Ihre Beschwerde erleichtert die Erkennung.
  5. Die Frist für die Anerkennung der Reklamation beträgt 14 Tage ab dem Datum des Eingangs beim Verkäufer in der richtigen Form. Die Antwort auf die Beschwerde wird per Post an die vom Käufer angegebene Adresse und im Falle der Angabe einer E-Mail-Adresse als Korrespondenzadresse, per E-Mail gesendet.
  6. Hat der Verbraucherkäufer die Ersatzlieferung der Ware durch eine neue oder die Beseitigung des Mangels der Ware beantragt oder eine Preisminderungserklärung abgegeben, in der der Betrag angegeben ist, um den der Preis herabsetzungsgemäß werden soll, und hat der Verkäufer auf diesen Antrag nicht innerhalb von 14 Tagen geantwortet, so gilt dies als gerechtfertigt.
  7. Für den Fall, dass die über den Laden erworbene Ware einen Mangel aufweist, kann der Käufer die in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehenen Rechte in Bezug auf die Gewährleistung von Mängeln ausüben, die in art. 556 – 576 bgb. Der Verkäufer haftet nach der Gewährleistung für den Sachmangel der Ware, wenn der Mangel innerhalb eines Jahres ab Dem totstellungsdatum an den Käufer festgestellt wurde.
  8. Für den Fall, dass der Verkäufer die Reklamation des Käufers angenommen hat und die Ware repariert oder durch eine neue ersetzt werden soll, muss die Ware so weit wie möglich zusammen mit der vollständigen Zusatzausrüstung verpackt werden, die der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs erhalten hat. Nach dem Verpacken der Ware müssen Sie den Verkäufer benachrichtigen, damit er einen Kurier bestellen kann, um die Ware beim Käufer abzuholen.
  9. Der Antrag des Käufers auf Beseitigung des Mangels oder Ersatz der Ware erlischt mit Dem enthek. Ist der Käufer Verbraucher, so kann die Verjährungsfrist nicht vor Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag der Lieferung der Ware an den Käufer enden.
  10. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Fehler des Käufers bei der Bestellung verursacht wurden, sowie für eine ungerechtfertigte Verweigerung der Rücknahme der Ware. In einem solchen Fall gehen die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers.
  11. Der Verkäufer teilt mit, dass der Verbraucherkäufer das Recht hat, den städtischen Verbraucherbeauftragten um Unterstützung bei der Bearbeitung der Beschwerde des Käufers zu ersuchen.
  12. Im Falle einer ungerechtfertigten Reklamation gehen alle mit der Bearbeitung verbundenen Kosten (Kosten für den Kunden, Mitarbeiterzeit, Expertise, Recherche, Ernennung von Sachverständigen usw.) auf den Antragsteller über.

Bitte überprüfen Sie beim Erhalt der Ware, ob die Sendung oder ihre Verpackung keine sichtbaren Schäden hat. Sollten Schäden festgestellt werden, erstellen Sie bitte einen Beschwerdebericht in Anwesenheit eines Kuriers. Dies wird die nachträgliche Wiedergutmachung von Forderungen des Verkäufers durch das Kurierunternehmen erheblich erleichtern.